- Mundpropaganda - Kommt Ihnen das bekannt vor?
- "Du, ich war bei dem neuen Italiener, sehr gute Pizza und nicht teuer, da musst Du unbedingt hin...!"
- "Den neuen Kinofilm solltest Du dir auf alle Fälle anschauen...!"
So, oder so ähnlich hat es sich bestimmt schon häufig im Kreise Ihrer Familie, Freunde oder Arbeitskollegen abgespielt. Auch wurden Sie schon mehrmals gefragt, ob Sie einen guten Handwerker oder jemand kennen, der eine bestimmte Dienstleistung top erledigt.
Oder Sie kennen jemand, der eine Webseite, ein Corporate Design (Logo, Visitenkarte, Flyer...) sowie andere Leistungen (Marketing, Texte...) eines authentischen und innovativen Webworkers benötigt.
Genau in solchen Situationen haben Sie schon mit Empfehlungen geantwortet, ohne etwas davon gehabt zu haben. Wie auch, Sie waren dem Profiteur nie bekannt.
Empfehlungen sind Argumente
Wenn durch Ihre Intervention ein Neukunde für einen Webdesgin-, Grafik- oder Marketingauftrag generiert werden kann, erhalten Sie von mir als Wertschätzung 10 % Provision von der Netto-Auftragssumme.
- Unkomplizierte Praxis - Rahmenbedingungen:
- Nach Ihrer Weiterempfehlung lassen Sie mich persönlich, telefonisch oder per E-Mail wissen, dass Sie mich an ein Unternehmen, Institution oder an einen Verein weiterempfohlen haben.
- Der/die Empfohlene nimmt Kontakt zu mir (Webart-Media) auf.
- Wenn sich bei dem Kontakt herausstellt, dass es sich um einen Neukunden handelt und es nach einem unverbindlichen Erstgespräch zu einer erfolgreichen Auftragsvergabe kommt, erhalten Sie umgehend den Betrag ausbezahlt.
Im Klartext, Sie brauchen mich nur zu empfehlen und können so Ihr Budget aufbessern.
Fragen & Antworten
Ihre Frage ist noch nicht beantwortet. Kein Problem, dann wenden Sie sich einfach an mich, denn die Zeiten von "ja - nein - ich weiß nicht..." sind vorbei.
Die Höhe der Provision beträgt 10 % der Netto-Auftragssumme. Beispiel: Bei einer Auftragssumme von € 1.450,- (netto) erhalten Sie € 145,- ausbezahlt.
Die Auszahlung erfolgt umgehend - zwischen 1-3 Tage - nach dem erfolgreichen Abschluss eines Auftrages.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Auszahlung durch Überweisung.
Sie erhalten eine Gutschrift mit ausgewiesener Umsatzsteuer, welche auch zur Vorlage beim Finanzamt dient.
Ja, in diesen Fällen enthält die Gutschrift keine ausgewiesene Umsatzsteuer.